- Allgemeines
1.1.:Die Lieferungen, Leistungen und Angebote bzw. Kostenvoranschlag unseres Unternehmens ELTE erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.
1.2.: Durch Annahme eines Angebotes bzw. Kostenvoranschlag unseres Unternehmens ELTE bzw. Auftragserteilung sowie durch Übermittlung eines Angebotes an unser Unternehmen ELTE, anerkennt der Kunde ausdrücklich die uneingeschränkte Gültigkeit dieser Geschäftsbedingungen und verzichtet zur Gänze auf die Anwendung seiner Allgemeinen Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen.
1.3.:Der Kunde ist zur Geheimhaltung über den Inhalt der zwischen dem Kunden und unserem Unternehmen ELTE geschlossener bzw. abzuschließender Vertrag/Verträge verpflichtet. Dasselbe gilt für alle dem Kunden von unserem Unternehmen ELTE zur Verfügung gestellten Informationen. Diese Verpflichtung gilt uneingeschränkt auch für die Zeit nach Vertragsbeendigung bzw. Abbruch der Vertragsverhandlungen.
1.3.:Der Kunde stimmt der Nutzung seiner Daten ausschließlich durch unser Unternehmen ELTE von Werbung für ähnliche Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens ELTE hiermit ausdrücklich zu. Die Zustimmung ist jederzeit widerruflich. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.
2.Vertragsabschluss
2.1.: Angebote bzw. Kostenvoranschläge unseres Unternehmens ELTE sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2. Bestellungen des Kunden bedürfen der schriftlichen Annahme unseres Unternehmens ELTE. Fehlt eine Auftragsbestätigung, gilt die Abholung und/oder Auslieferung der Vertragsgegenstände als Vertragsbestätigung.
2.3. Sämtliche Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen von bzw. zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung unseres Unternehmens ELTE 2.4. Erklärungen, die von Mitarbeitern der unseres Unternehmens ELTE oder anderen für diese tätigen Personen abgegeben werden, sind nur wirksam, sofern sie von unserem Unternehmens ELTE schriftlich bestätigt werden.
- Preis und Zahlungsbedingungen
3.1. Die Preise unseres Unternehmens ELTE sind Nettopreise, d.h. sie beinhalten keinerlei Steuern und verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung, Transport, Versicherung und Zoll.
3.2. Der gesamte Kaufpreis ist mit Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig, und zwar unabhängig vom Zeitpunkt der Übernahme oder Überprüfung der Ware.
3.3. Rechnungen werden dem Kunden elektronisch oder per Post übermittelt. Als Zugang der Rechnung gilt der Zeitpunkt, sobald diese vom Kunden unter gewöhnlichen Umständen abgerufen bzw. zur Kenntnis genommen werden kann (zB Eingang der E-Mail bzw. Übermittlung der Post).
3.4. Wechsel werden von unserem Unternehmen ELTE nur aufgrund besonderer Vereinbarung angenommen, und zwar immer nur zahlungshalber, vorbehaltlich des Eingangs. Die Zahlung gilt erst mit dem Tag als bewirkt, an welchem unser Unternehmen ELTE über die Gutschrift auf dem Konto unseres Unternehmens ELTE endgültig verfügen kann. Sämtliche Spesen und Abgaben, insbesondere Diskontspesen und Wechselgebühren, trägt der Kunde.
3.5. Bei Zahlungsverzug ist der Kunde – und zwar verschuldensunabhängig – verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 8 %-Punkten p.a. über dem 3 Monats- EURIBOR zu bezahlen. Der Kunde ist weiteres verpflichtet, unserem Unternehmen ELTE sämtliche Kosten der Forderungsbetreibung und Rechtsverfolgung zu ersetzen. Darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche unseres Unternehmens ELTE bleiben unberührt.
3.6. Sofern dem Kunden Vergünstigungen wie zB.: Skonti gewährt wurden, wird vereinbart, dass diese bei Zahlungsverzug hinfällig werden und unser Unternehmen ELTE diese sodann in Rechnung stellt.
- Eigentumsvorbehalt
4.1. Sämtliche Lieferungen unseres Unternehmens ELTE erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt solange Eigentum unseres Unternehmens ELTE, bis der Kaufpreis samt Nebengebühren zur Gänze bezahlt ist. Als Ware gilt jedes materielle und immaterielle Gut, insbesondere auch Dokumente, Dienstleistungen und Software (z.B. EIB/KNXProgramme). Das Eigentum des Kunden an anderem auf der Baustelle befindlichem ELTE-Material ist zur
eindeutigen Unterscheidbarkeit vom unter Eigentumsvorbehalt stehendem ELTE-Material ausreichend zu kennzeichnen.
4.2. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf durch Verarbeitung unseres Unternehmens ELTE gelieferte Ware entstehende Produkte. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Ware erwirbt unseres Unternehmens ELTE Miteigentum an den dadurch entstehenden Produkten im Verhältnis des Werts der gelieferten Ware zur neu entstehenden Sache.
4.3. Dem Kunden ist es untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände entgegen Punkt 4.1 mit anderweitig beschafften Gegenständen gleicher Art zu vermischen. Der Kunde trägt die Beweislast dafür, welche der vermischten Gegenstände anderweitig beschaffte Gegenstände im Eigentum des Kunden sind.
4.4. Es ist dem Kunden untersagt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware Dritten zum Pfand oder Sicherungseigentum zu bestellen oder über diese in anderer Weise zugunsten Dritter zu verfügen. Die Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung unseres Unternehmens ELTE gestattet.
4.5. Sämtliche Forderungen aus einer entgegen Punkt 4.3 oder allenfalls mit Zustimmung unseres Unternehmens ELTE erfolgten Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt unseres Unternehmens ELTE stehenden Ware tritt der Kunde unseres Unternehmens ELTE bereits jetzt zahlungshalber ab. Der Kunde hat entsprechende Vermerke in seinen Büchern und Offene-Posten-Listen vorzunehmen und ist auf Verlangen unseres Unternehmens ELTE verpflichtet, diese Namen
und Anschriften seiner Abnehmer sowie Bestand und Höhe der aus dem Weiterverkauf resultierenden Forderungen bekanntzugeben und seine Abnehmer von der Forderungsabtretung zu verständigen. Vom Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware realisierte Gewinne sind unverzüglich an die unseres Unternehmens ELTE weiterzuleiten.
4.6. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme der Vorbehaltsware durch Dritte ist der Kunde verpflichtet, das Eigentumsrecht unseres Unternehmens ELTE geltend zu machen und die unseres Unternehmens ELTE unverzüglich schriftlich zu verständigen. Der Kunde hat ELTE sämtliche Kosten, die dieser im Zusammenhang mit der Wahrung ihres Eigentumsrechts entstehen, zu ersetzen. Der Kunde hat ELTE auf deren Verlangen alle zur Wahrung und Durchsetzung des Eigentumsrechtes notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
4.7. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Vorbehaltsware über Aufforderung unseres Unternehmens ELTE unverzüglich an diese zu retournieren. Soweit der Kunde dieser Aufforderung nicht unverzüglich nachkommt, ist unser Unternehmen ELTE berechtigt, die Vorbehaltsware abzuholen. Kosten und Gefahr des Transports der Ware von unserem Unternehmen ELTE trägt in jedem Fall der Kunde. Die Retournierung bzw. Abholung der Ware gilt dies falls nicht als Rücktritt vom Vertrag. ELTE ist berechtigt, die wiedererlangte Ware anderweitig zu veräußern und die Erträge mit ihren Ansprüchen gegen den Kunden zu verrechnen. Der Kunde ist von der beabsichtigten Weiterveräußerung und der Höhe des Kaufpreises zu verständigen und hat die Möglichkeit, ELTE binnen vier Wochen andere Kunden namhaft zu machen, die die Ware zu den bekanntgegebenen oder für ELTE günstigeren Bedingungen erwerben.
- Lieferung
5.1. Von unserem Unternehmen ELTE bekanntgegebene Lieferfristen und -termine sind annähernd und gelten stets ab Werk. Sollte der Lieferzeitpunkt oder die Lieferfrist aus anderen als in Punkt 5.3 genannten Gründen um mehr als zwei Wochen überschritten werden, kann der Kunde nach fruchtloser Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurücktreten. Teilverzug unseres Unternehmens ELTE berechtigt den Kunden nur zu einem entsprechenden Teilrücktritt vom Vertrag. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn unser Unternehmen ELTE trifft Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit.
5.2. Die Lieferung ist fristgerecht, wenn die Ware zum Liefertermin oder bis zum Ende der vereinbarten Lieferfrist von unserem Unternehmen ELTE in ihrem Werk zum Versand bereitgestellt oder – soweit Versand durch von unser Unternehmen ELTE schriftlich vereinbart wird – bis zu diesem Zeitpunkt mit dem Versand begonnen wurde.
5.3. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse unserer Lieferanten und derer Lieferanten, die der frist- oder termingerechten Lieferung entgegenstehen und nicht durch zumindest krass grob fahrlässiges Verhalten unseres Unternehmens ELTE herbeigeführt wurden, berechtigen unser Unternehmen ELTE zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist bzw. Verschiebung des Liefertermins. Ansprüche des Kunden auf Erfüllung, Schadenersatz und/oder Rücktritt bestehen in diesem Fall nicht.
5.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Gegenstände ohne Verzug entgegenzunehmen, es sei denn, sie weisen wesentliche Mängel auf. Allfällige Mehrkosten, die unser Unternehmens ELTE durch die Verzögerung der Übernahme entstehen, sind vom Kunden zu tragen und werden diesem in Rechnung gestellt.
5.5. Für die Dauer des Verzuges des Kunden mit der Zahlung fälliger Rechnungsbeträge, von Verzugszinsen und/oder Spesen ist unser Unternehmen ELTE zu keiner weiteren Lieferung verpflichte.
6.Dokumente und Software
Der Kunde ist nicht berechtigt, von unserem Unternehmen ELTE zur Verfügung gestellte Dokumente (z.B. Planungsund/oder Projektunterlagen) und Software für andere Zwecke als die im Vertrag vorgesehenen Zwecke zu verwenden.Das in Dokumenten enthaltene Know-how wird dem Kunden nur für diese Zwecke zur Verfügung gestellt.
- Gefahrtragung und Versand
7.1. Die Gefahr des Untergangs und der Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald die Ware von ELTE tatsächlich zum Versand bereitgestellt ist. Soweit nicht Versand durch unser Unternehmen ELTE vereinbart ist, hat der Kunde für die unverzügliche Abholung der Ware Sorge zu tragen.
7.2. Der Versand oder die Beförderung der Ware erfolgt in allen Fällen auf Gefahr und Kosten des Kunden, und zwar auch dann, wenn der Transport von ELTE durchgeführt bzw. organisiert wird oder frachtfreie Lieferung bzw. freibleibende Versandart vereinbart ist.
7.3. Die Rügepflicht gegenüber dem Beförderer für Beschädigungen während des Transports trifft den Kunden. Eine Transportversicherung wird nur abgeschlossen, wenn der Kunde dies ausdrücklich anordnet und die Kosten übernimmt.
8.Gewährleistung und Haftung
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich auf ihr ordnungsgemäße Beschaffenheit hin zu untersuchen und allfällige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Übernahme der Ware/Leistungserbringung und vor deren Verarbeitung bzw. Verbrauch schriftlich unter genauer Darstellung der Mängel gegenüber ELTE zu rügen. Dies gilt auch für Fehl- und Anderslieferungen. Später erkennbare Mängel sind ebenfalls innerhalb von 8 Tagen zu rügen. Unterlässt der Kunde diese Rüge, gilt die Ware als genehmigt. Ungeachtet dessen müssen sämtliche Gewährleistungsansprüche – bei sonstigem Ausschluss– innerhalb von sechs Monaten ab Ablieferung/Leistungserbringung gerichtlich geltend gemacht werden. Der Rückgriff des Kunden nach § 933b ABGB ist ausgeschlossen. Soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, wird der Kunde gegenüber seinen Abnehmern dieses Rückgriffs Recht ebenfalls ausschließen.
8.2. Die Mängelrüge entbindet den Kunden nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Voraussetzung für eine Gewährleistungsverpflichtung unsers Unternehmens ELTE ist, dass der Kunde sämtlichen Verpflichtungen nachgekommen ist, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt und die Mängelrüge fristgerecht und spezifiziert erhoben hat.
8.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. ELTE steht das Recht zu, Mängel und/oder Schäden nach ihrer Wahl durch Ersatzlieferung oder Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu beheben. Solange ELTE von diesem Recht Gebrauch macht, hat der Kunde keinerlei Anspruch auf Wandlung, Preisminderung oder Geldersatz.
8.4. Weiterverarbeitung, Bearbeitung oder Verwendung der Ware durch den Kunden oder (von der Person unsers Unternehmens ELTE verschiedene) Dritte, denen der Kunde die Ware überlassen hat, führt zum Ausschluss der Gewährleistung.
8.5. Sollte der Kunde die Übernahme der gelieferten Ware verweigern, so hat er sicherzustellen, dass die Ware ordnungsgemäß abgeladen, gelagert und zur Verfügung unsers Unternehmens ELTE gehalten wird.
8.6. Sollte der Kunde die Übernahme der gelieferten Ware entgegen seiner Verpflichtung gemäß Punkt 5.4 verweigern, so hat er sicherzustellen, dass die Ware ordnungsgemäß abgeladen, gelagert und zur Verfügung unsers Unternehmens ELTE gehalten wird.
8.7. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichtet unser Unternehmen ELTE nicht auf den Einwand, dass die Mängelrüge verspätet erhoben oder nicht ausreichend spezifiziert wurde.
8.8. Unsers Unternehmen ELTE haftet nur, soweit ELTE vom Kunden krass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann; dies gilt nicht für Personenschäden. Eine sonstige Haftung ist ebenso ausgeschlossen wie der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden und von Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter gegen den Kunden. ELTE haftet, soweit nach zwingendem Recht zulässig, auch nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Daten. Allfällige Schadenersatzansprüche sind vom Kunden binnen 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber binnen 2 Jahren nach erfolgter Lieferung durch unser Unternehmen ELTE gerichtlich geltend zu machen.
8.9. Für das Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen haftet unser Unternehmen ELTE nur, soweit diese in die betriebliche Organisation ELTE eingegliedert ist. Eine Haftung unsers Unternehmens ELTE ist daher insbesondere auch für ein Verschulden seiner Lieferanten oder von Transporteuren ausgeschlossen.
8.10. Soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung gelangt, ist eine Haftung unsers Unternehmens ELTE sowie von deren Vor- und Zulieferanten für Sachschäden, die ein Unternehmer erleidet, ausgeschlossen.
8.11. Der Kunde ist verpflichtet, die Haftungsbeschränkungen dieser Geschäftsbedingungen vollinhaltlich – mit der Verpflichtung zur weiteren Überbindung – auf seine Abnehmer zu überbinden.
8.12. Wenn die Ware nach Plänen, Unterlagen oder Anweisungen des Kunden hergestellt wird, haftet ausschließlich der Kunde für die Verletzung von Schutzrechten Dritter und hat unserem Unternehmen ELTE, soweit diese aufgrund der Verletzung derartiger Schutzrechte in Anspruch genommen wird, Schad- und klaglos zu halten.
8.13. Unser Unternehmen ELTE leistet auch keine Gewähr für die Vollständigkeit und/oder Richtigkeit der Information über Fremdprodukte. Es ist Sache des Kunden, sich entsprechend beim jeweiligen Hersteller zu informieren.
- Technische Anweisungen
9.1. Der Gebrauch der Ware hat – bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungs- und
Schadenersatzansprüchen – entsprechend den technischen Instruktionen (z.B. Anwenderinformationen, Schalungspläne etc.) unsers Unternehmens ELTE zu erfolgen.
9.2. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich die für seine Zwecke erforderlichen technischen
Instruktionen unsers Unternehmens ELTE auf seine Kosten zu verschaffen.
9.3. Die technische Beratung durch Mitarbeiter unsers Unternehmens ELTE ist auf die Erläuterung der schriftlichen Instruktionen unsers Unternehmens ELTE beschränkt, eine Haftung unsers Unternehmens ELTE für darüberhinausgehende Auskünfte ihrer Mitarbeiter ist ausgeschlossen. Zur Erteilung von Informationen, die über eine Erläuterung der schriftlichen Instruktionen unsers Unternehmens ELTE hinausgehen, insbesondere betreffend Lösungen für spezifische Verwendungen, ist nur die zuständige Stelle am Hauptsitz von ELTE ermächtigt. Solche
Informationen sind vom Kunden ausschließlich bei dieser Stelle einzuholen.
- Rücktritt
10.1. Die Vertragsparteien sind bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. Verletzung wesentlicher
Vertragsbestimmungen, Zahlungsverzug trotz Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen) berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom Vertrag zurückzutreten.
10.2. ELTE kann überdies vom Vertrag zurücktreten, wenn ihr die Erfüllung des Vertrages auch nur vorübergehend unzumutbar ist.
- Rückgabe der Ware
11.1. Von unserem Unternehmen ELTE bereits gelieferte Waren (Punkt 4.1) samt allfälligen Kopien sind bei Rücktritt vom Vertrag binnen 14 Tagen an ELTE zurückzustellen, installierte Software (z.B. Programme) ist zu löschen. Soweit der Kunde dieser Verpflichtung nicht nachkommt, ist die unser Unternehmen ELTE berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden abzuholen und die Software selbst zu löschen.
11.2. Ist die zurückzustellende Ware entgegen 4.2. von anderen nicht eindeutig unterscheidbar, ist unser Unternehmen ELTE berechtigt, eine Ware auszuwählen. Der Kunde hält ELTE in diesem Fall hinsichtlich allfälliger Ansprüche Dritter Schad- und klaglos.
- Aufrechnungsverbot
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit allfälligen Ansprüchen gegenüber unserem Unternehmen ELTE gegen jene unseres Unternehmens ELTE aufzurechnen.
- Salvatorische Klausel
Sollten, aus welchem Grund immer, eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder eines Vertrages zwischen dem Kunden und ELTE unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung tritt jene Bestimmung, die dem beabsichtigten Zweck am nächsten kommt.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1. Ausschließlicher Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus oder in Zusammenhang mit vertraglichen Beziehungen zwischen ELTE und dem Kunden ist Neuhofen an der Ybbs im Bezirk Amstetten.
14.2. Sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Kunden und ELTE inklusive der Frage des gültigen
Zustandekommens des Vertrages sowie seiner vor- und nachvertraglichen Wirkungen, wird die
ausschließliche Zuständigkeit des für Amstetten sachlich zuständigen Gerichts vereinbart. ELTE ist darüber hinaus auch berechtigt (aber nicht verpflichtet), für diese Streitigkeiten auch ein anderes Gericht anzurufen, das nach den gesetzlichen Bestimmungen zuständig ist, oder wahlweise auch die Entscheidung eines Schiedsgerichts im Sinne von Punkt 14.3 in die Wege zu leiten.
14.3. Soweit unser Unternehmen ELTE die Entscheidung durch ein Schiedsgericht wählt, ist für alle Streitigkeiten oder Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, einschließlich Streitigkeiten über dessen Gültigkeit, Verletzung, Auflösung oder Nichtigkeit, die Schiedsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich (Wiener Regeln) anzuwenden. Die Entscheidung erfolgt durch einen gemäß diesen Regeln bestellten Einzelschiedsrichter und ist endgültig. Schiedsort ist Wien, Schiedssprache ist Deutsch. Es ist österreichisches materielles Recht anzuwenden, dies unter Ausschluss des österreichischen IPRG und des UN-Kaufrechts. Die Vertragsparteien verzichten auf ihr Recht, den Schiedsspruch anzufechten, soweit ein derartiger Verzicht gesetzlich zulässig ist. Der Schiedsrichter wird
den Parteien einen Entwurf des Schiedsspruches zur Stellungnahme übermitteln.
- Anwendbares Recht und Auslegung
15.1. Im Fall der Vermietung gelten auch die Allgemeinen Mietbedingungen unseres Unternehmens ELTE in der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Fassung. Außerdem gelten die Geschäftsbedingungen unseres Unternehmens ELTE für die Verwendung von ELTE-Planungssoftware sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für EIB/KNX
Programmierungen in der bei Vertragsabschluss jeweils gültigen Fassung. Aktuelle Fassungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen sind abrufbar unter https://elte.at/impressum/AGB
15.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen einem Rahmen(-miet)vertrag und diesen AGB gelten die spezielleren Regeln im Rahmen(-miet)vertrag.
- Verzicht
Soweit nach zwingendem Recht möglich, verzichten Kunde und unser Unternehmens ELTE darauf, diese Geschäftsbedingungen sowie zwischen ihnen geschlossene Verträge anzufechten und/oder deren Aufhebung oder Abänderung zu begehren. Insbesondere ist die Anfechtung wegen Irrtums oder laesio enormis ausgeschlossen.
(Fassung Juli 2017)